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Stipendium für Hebammen (m/w/d)

Sorgenfreier Lernen

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Liebe angehende Hebammen,

um auch in Zukunft eine hervorragende Versorgung zu gewährleisten, setzen wir auf angehende Hebammen (m/w/d) wie Sie. Und weil wir wissen, dass ein Studium nicht nur eine große geistige Herausforderung ist, sondern auch eine finanzielle, vergeben wir jährlich bis zu zwei Stipendien in Höhe von 1.000 Euro bzw. 300 Euro monatlich, je nach Voraussetzung.
Was Sie bei der Bewerbung beachten sollten, erläutern wir hier.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

 

Stipendium

Ansprechpartner

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Dr. Klaus Michael Rückert
Landrat
Landkreis Freudenstadt
 
 

 

Stipendium

STIPENDIUM

Jährlich werden bis zu zwei angehende Hebammen (m/w/d) für die Dauer von drei Jahren mit monatlich 300 Euro unterstützt. Wer in einer ungekündigten Stellung bei der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH angestellt ist, erhält monatlich 1.000 Euro. Bewerben kann sich, wer an einer deutschen Hochschule in einen akkreditierten Studiengang eingeschrieben ist und die Probezeit bestanden hat. 

WÄHREND DES STUDIUMS

Klar: wer das Stipendium erhält, verpflichtet sich, das Studium zügig zu absolvieren und die Prüfungen möglichst in der Regelzeit abzulegen.

NACH DEM STUDIUM

Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet? Herzlichen Glückwunsch!

Nun sehen die Bedingungen des Stipendiums vor, dass Sie nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ entweder im Landkreis Freudenstadt als ansässige, selbständige oder angestellte Hebamme (m/w/d) arbeiten oder als angestellte Hebamme (m/w/d) in der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH tätig werden.

NEUGIERIG GEWORDEN ?

Dann bewerben Sie sich am besten gleich heute. Einsendeschluss ist der 30. April jeden Jahres.

 

 

Ansprechpartner

Landratsamt Freudenstadt
Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz
72250 Freudenstadt
Telefon: +49 (0) 7441 920-4110
E-Mail: ruf@kreis-fds.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag: 08:30-12:00 Uhr 
Freitag: 08:30-12:30 Uhr